Behindertentestament

Wenn Sie Ihrem Kind mit Behinderung etwas vererben möchten, bedeutet ein Behindertentestament für Ihr Kind oder einen Angehörigen mit Behinderung einen Vorteil beim Erbe. Denn ohne Behindertentestament kann es sein, dass das Erbe für Sozialleistungen oder die Eingliederungshilfe eingesetzt werden muss. Hier kann die Stiftung als Nacherbe eingesetzt werden.

Allgemein Informationen zum Thema Behindertentestament:

Familienratgeber Behindertentestament

Ihr Vorteil
Egal, ob Sie der Stiftung Offene Behindertenhilfe etwas vererbt haben, oder sie als Erbe eingesetzt haben, da unsere Stiftung als gemeinnützig anerkannt und somit von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit ist, kommt das von Ihnen testamentarisch an uns übertragene Vermögen ohne Verluste dem Stiftungszweck zugute.

Die Testamentsgestaltung besprechen Sie bitte mit einem*r Notar*in mit Spezialisierung Behindertententestament.