Erbschaften


Vermächtnis

Für ein Vermächtnis eignet sich die Zuwendung eines bestimmten Geldbetrags am besten, es können aber auch z.B. Immobilien, Grundstücke, Sparkonten oder Wertpapiere vererbt werden.
Schreiben Sie in Ihr Testament, was genau an die Stiftung vererbt werden soll.

Erbeinsetzung
Die Stiftung Offene Behindertenhilfe kann als Erbe eingesetzt werden, hier wird die Stiftung Ihr Gesamtrechtsnachfolger. Haben Sie andere Personen gemeinsam mit der Stiftung als Erben eingesetzt, so entsteht eine Erbengemeinschaft.