Spenden

Danke, Herz in Hand

Spenden
Wer helfen will, muss nichts Großes tun. Wir freuen uns auch über kleine Spenden, die es uns ermöglichen verschiedene Projekte umzusetzen. Wir sorgen dafür, dass Ihre Zuwendung genau dort ankommt, wo sie gebraucht wird.

Natürlich stellen wir auf Wunsch auch eine Spendenbescheinigung aus, diese können Sie beim Finanzamt vorlegen, um Ihre steuerlichen Vorteile in Anspruch zu nehmen. Damit wirklich jeder Cent Ihrer Spende ankommt, möchten wir unnötige Verwaltungskosten vermeiden. Bis 300 € gilt der vereinfachten Spenden-Nachweis, d.h. der Überweisungsbeleg kann als Zuwendungsbestätigung beim Finanzamt vorgelegt werden.

Spenden können als Sonderausgaben von Ihrem zu versteuernden Einkommen abgezogen werden.

Zustiftung
Eine Zustiftung ist eine Spende in das Vermögen der Stiftung und stärkt somit die finanzielle Basis.
Ihr Beitrag erhöht das Stiftungskapital, wird in der Stiftung angelegt und nicht angetastet. Nur die Erträge fließen in die geförderten Projekte –  somit schaffen Sie dauerhaft einen Mehrwert für alle.
Sie können Ihre Zustiftung als Sonderausgabe geltend machen - informieren Sie sich hierüber bei Ihrem Steuerbüro über die jeweils geltenden rechtlichen Bedingungen.