Organe

Vorstand
Der ehrenamtliche Vorstand besteht aus 3 Personen. Er vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich durch 2 Mitglieder des Vorstandes. Er ist für die laufenden Geschäfte der Stiftung zuständig und wird auf die Dauer von 5 Jahren vom Stiftungsrat berufen.

Stiftungsrat
Der Stiftungsrat besteht aus bis zu 11 Personen, diese sind ebenfalls ehrenamtlich tätig. Er überwacht die Zielsetzung der Stiftung und entscheidet in allen grundsätzlichen Angelegenheiten mit. Der Stiftungsrat berät den Stiftungsvorstand. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt jeweils 3 Jahre.

Stiftungsaufsicht
Die Stiftung unterliegt der Stiftungsaufsicht, die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Regierung von Unterfranken.